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Erstattung der Mehrwertsteuer nach erfolgreicher Ausfuhr in ein Drittland durch den Käufer


Sofern Sie als Kunde, Ihre bei uns gekaufte Ware nach dem Kauf erfolgreich in ein Drittland bzw. Drittstaat exportiert haben, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen die deutsche Mehrwertsteuer erstatten.


Dafür müssen Sie uns die erfolgreiche Ausfuhr der Waren schriftlich und im Original, z.B. durch Zolldokumente, nachweisen. Der Antrag auf MwSt.-Rückerstattung muss dabei spätestens 2 Monate nach dem Kauf (Beginn mit Rechnungsdatum) vollständig und mit allen Unterlagen bei uns eingegangen sein.

Für die anfallenden Kosten und Aufwendungen der Erstattung erheben wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 12,00 Euro netto pro Erstattung. Diese wird direkt mit der entsprechenden Gutschrift verrechnet.