STRIEBEL & JOHN Abdeckung für Verteilerfeld AG11, 150x250 mm, Kunststoff
EAN: 4011617628019
inkl. MwSt. + Versand ab 89,95 €
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Die STRIEBEL & JOHN AG11 Abdeckung für Verteilerfeld 150x250mm ist die ideale Lösung für einen zuverlässigen und optisch ansprechenden Schutz Ihrer Elektroverteiler. Gefertigt aus hochwertigem Kunststoff und ausgestattet mit einem innovativen 90-Grad Druck-Drehverschluss, sorgt diese Abdeckung für eine sichere und komfortable Handhabung – sowohl bei der Erstmontage als auch im täglichen Betrieb.
Mit ihrem schlichten, grauen Design (RAL 7035) fügt sich die Abdeckung dezent in jede technische Umgebung ein und überzeugt durch ihre robuste Bauweise. Entwickelt für den Einsatz im Bereich Verteilerfelder, ermöglicht sie eine professionelle Abdeckung ohne Schlitz und bietet zuverlässigen Schutz nach Schutzart IP2XC.
Diese Verteilerfeld-Abdeckung ist die perfekte Ergänzung für den professionellen Elektrobereich, wie zum Beispiel in Hausinstallationen, Industriehallen oder öffentlichen Gebäuden. Sie richtet sich an Fachbetriebe, Elektriker sowie anspruchsvolle Privatkunden, die Wert auf Ordnung und Sicherheit in ihren Elektroinstallationen legen. Der schnelle Schließmechanismus spart wertvolle Montagezeit und ermöglicht jederzeit den unkomplizierten Zugang zum Verteiler, ohne auf Stabilität zu verzichten.
Setzen Sie mit der AG11 Abdeckung von STRIEBEL & JOHN auf eine durchdachte, praxisbewährte Lösung für Ihre Verteilerfelder. Ob Nachrüstung, Austausch oder Neubau – mit dieser Abdeckung optimieren Sie die Sicherheit und das Erscheinungsbild Ihrer Elektroinstallation. Vertrauen Sie auf intelligente Systemzubehörteile, wie sie die Profis schätzen.
Sichern Sie sich jetzt die zuverlässige STRIEBEL & JOHN AG11 Abdeckung für Verteilerfelder – einfach online bei smartgoods.de bestellen und direkt von schneller Lieferung aus Dresden profitieren!
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Zu diesen gehört z.B. die Einwegpalette bei der Speditionslieferung dieses Gerätes, weitere Umverpackung die typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt ist, sowie weitere in § 15 VerpackG aufgeführte Verpackungen.
Weil dieses Verpackungsmaterial nicht an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt werden kann, stellen wir durch die Rücknahme die Rückführung des Materials in einen geordneten Verwertungskreislauf sicher.
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