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GSAB Straßenbeleuchtungsanschlusssäule 01.00.0P1 | 50:50 Schaltung | 1 Zählerplatz | 63A | IP44 | Kunststoff | RAL7035

GSAB Straßenbeleuchtungsanschlusssäule 01.00.0P1, 50:50 Schaltung, 1 Zählerplatz

Herst.-Nr.: 01.00.0P1
EAN: 4260142194395
GPSR
2.182,60 €

inkl. MwSt. + Versand ab 89,95 €

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1-3 Werktage
nicht paketversandfähiger Artikel
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GSAB Straßenbeleuchtungssäule 50:50 Schaltung 01.00.0P1 – Effiziente Lichtsteuerung für kommunale Projekte

Die GSAB Straßenbeleuchtungssäule 50:50 Schaltung 01.00.0P1 bietet moderne Technik für die Steuerung der öffentlichen Beleuchtung mit einem langlebigen, witterungsbeständigen Gehäuse. Dank der Halbnacht-/Ganznachtschaltung (50:50 Schaltung) ermöglicht sie effizientes Lichtmanagement und hilft dabei, Energiekosten nachhaltig zu senken. Die Säule überzeugt durch einfache Installation, flexible Anschlussmöglichkeiten und hohe Sicherheit – ideal für Kommunen, Stadtwerke und Installateure, die Wert auf Zuverlässigkeit und moderne Technik legen.

Vorteile der GSAB Straßenbeleuchtungssäule 50:50 Schaltung

  • Intelligente Lichtsteuerung: Die 50:50 Schaltung passt die Beleuchtung flexibel an Tageszeiten an und spart Energie, ohne Kompromisse bei der Sicherheit.
  • Robustes Gehäuse: Gefertigt aus hochwertigem Kunststoff (RAL 7035), ist die Säule optimal gegen Witterungseinflüsse geschützt und für eine lange Lebensdauer im Außenbereich ausgelegt.
  • Vielseitiger Innenraum: Fünf Verteilerreihen und zwei Felder bieten Platz für individuelle technische Ausstattungen.
  • Flexible Montage: Wahlweise als Aufputz- oder teilversenkte Variante installierbar – für eine einfache Integration in verschiedenste Umgebungen.
  • Hohe Schutzart: IP44 garantiert Sicherheit gegen Spritzwasser und das Eindringen von Fremdkörpern.

Einsatzbereiche & Nutzen

Die GSAB Straßenbeleuchtungssäule eignet sich optimal für die effiziente Verwaltung der öffentlichen Beleuchtung – ideal für Städte, Gemeinden, Bauunternehmen und Elektroinstallateure. Sie sorgt für eine einfache, zentrale Steuerung aller Beleuchtungszeiten und trägt maßgeblich zur Senkung der laufenden Energiekosten bei.

Überzeugend ist zudem die wartungsarme und langlebige Konstruktion, die auch intensiven Anforderungen im Alltag mühelos standhält. Die Montage gestaltet sich unkompliziert, selbst bei beengten Platzverhältnissen.

Optimieren Sie Ihre Beleuchtungsprojekte mit intelligenter Technik – bestellen Sie die GSAB Straßenbeleuchtungssäule 50:50 Schaltung 01.00.0P1 jetzt bequem bei smartgoods.de!

Technische Daten

  • Ausführung: 1-stöckig
  • Betriebsstrom: 63 A
  • Anzahl Zählerplätze: 1
  • Anzahl TSG-Plätze: 1
  • Unterer Anschlussraum: mit 4-poliger Sammelschiene
  • Montage: Aufputz oder teilversenkt
  • Werkstoff: Kunststoff (RAL 7035)
  • Schutzart: IP44
  • Maße (H x B x T): 2010 mm x 583 mm x 272 mm
  • Anzahl Verteilerreihen: 5
  • Anzahl Felder: 2

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(jährl., gebunden)
Effektiver
Jahreszins
Gesamtbetrag
60 %
120 %
188,9 %
248,9 %
308,9 %
368,9 %
428,9 %
488,9 %
548,9 %
608,9 %
668,9 %
728,9 %

Finanzierung über den Kreditrahmen mit Mastercard®
Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. Gebundener Sollzinssatz von 8.56 % (effektiver Jahreszins 8.9 %) gilt nur für diesen Einkauf für die ersten 72 Monate ab Vertragsschluss. Danach und für alle weiteren Verfügungen beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 17,43 % (18,90 % effektiver Jahreszinssatz). Zahlungen werden erst auf verzinste Verfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten; eine Tilgung sollzinsfreier Umsätze findet statt, wenn keine verzinsten Verfügungen mehr vorhanden sind. Die monatliche Rate kann sich verändern, wenn weitere Verfügungen über den Kreditrahmen vorgenommen werden; sie beträgt min. 2,5 % der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Inanspruchnahme des Kreditrahmens, mind. 9 €. Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 6a Abs. 4 PAngV. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Standort München: Schwanthalerstr. 31, 80336 München.

Versandkosten

Bitte beachten Sie, dass die Standardlieferung von nicht paketversandfähigen Artikeln per Spedition bis an die Haustür erfolgt, sofern diese ebenerdig auf einem befestigten Weg erreichbar ist. Andernfalls erfolgt die Lieferung bis Bordsteinkante. Ein Trageservice bis an die Verwendungsstelle, sowie Anschluss- und Montageleistungen, sind gegen Aufpreis für die meisten Artikel direkt im Bestellprozess buchbar. Mehr Informationen zu den möglichen Zusatzleistungen finden Sie hier.

Wenn Sie bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben. In diesem Fall gilt für die Warensendung insgesamt die Lieferzeit, die für den Artikel Ihrer Bestellung mit der längsten Lieferzeit gilt.

Für die Lieferung auf deutsche Inseln und Halligen (Postleitzahlen 26465, 26474, 26486, 26548, 26571, 26579, 26757, 27498, 18565, 25980, 25992, 25996, 25997, 25999, 25938, 25946, 25849, 25859, 25863 und 25869) fällt ein Inselzuschlag in Höhe von 49,- Euro an. Dieser wird automatisch im Bestellprozess dem Warenkorb hinzugefügt.

Information zur Berechnung des Liefertermins:
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am zweiten Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Beachten Sie bitte auch, dass die Einzelversandkosten bei Bestellung von mehreren Geräten aufsummiert werden. Die endgültige Summe wird Ihnen auch im Laufe des Bestellprozesses angezeigt.


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Um die Rückgabequote zu erhöhen, sind wir verpflichtet, nicht lizenzpflichtige Transportverpackungen unentgeltlich von Ihnen zurückzunehmen.
Zu diesen gehört z.B. die Einwegpalette bei der Speditionslieferung dieses Gerätes, weitere Umverpackung die typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt ist, sowie weitere in § 15 VerpackG aufgeführte Verpackungen.
Weil dieses Verpackungsmaterial nicht an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt werden kann, stellen wir durch die Rücknahme die Rückführung des Materials in einen geordneten Verwertungskreislauf sicher.


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