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Garantieverlängerung

Für von uns gelieferte Elektrogroßgeräte, Elektrokleingeräte und Consumer-Electronic-Produkte bieten wir Ihnen eine Garantieverlängerung um max. 3 Jahre nach Ablauf der Herstellergarantie oder Händlergewährleistung an. Die Garantieverlängerung beginnt dabei frühestens mit dem 25. Monat nach Kaufdatum.


Mit der Elektronik-Geräte-Garantie haben wir eine einfache und faire Lösung für Sie:


Vorteile und Leistungen:

  • kompetente und kostenfreie Hotline (wird Ihnen zusammen mit Ihren Garantieunterlagen zugesendet)
  • Wünsche bei der Wahl des Kundendienstes können berücksichtigt werden (Abwicklung über Service-Hotline)
  • bei berechtigtem Garantiefall sind Material-, Fahrt-, Arbeits- und Transportkosten abgedeckt
  • bis zu 80% Kaufpreis-Erstattung bei Totalschaden
  • schnelle und unkomplizierte Regulierung
  • keine Selbstbeteiligung

 

Unterlagen und Bedingungen

Ihre Unterlagen für die Elektronik-Geräte-Garantie bekommen Sie nach Kauf direkt per Mail oder Post zugesandt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Elektronik-Geräte-Garantie finden Sie vorab hier

 

Garantiefall

Im Schadenfall melden Sie Ihren Gerätedefekt einfach an die kostenfreie Hotline (die Telefonnummer finden Sie in Ihren Garantieunterlagen). Dort wird mit Ihnen das weitere Vorgehen abgestimmt.


Hinweis

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben hiervon unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns halten, unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.