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2plus3 Garantiebedingung
Vertragspartner
Vertragspartner für die 2plus3 Garantie ist die WERTGARANTIE Technische Versicherung AG
Breite Straße 6-8, 30159 Hannover. Für alle Anliegen und Fragen zur 2plus3 Garantie steht Ihnen das Wertgarantie Service-Center unter der Telefonnummer 01804 100123 ((20 ct/Anruf aus dem Telekom-Festnetz, ggf. mobil abweichend)) zur Verfügung.
2plus3 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Aktivierungsbestätigung mit
Aktivierungsnummer (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, entweder
telefonisch unter 01804 123789 (20 ct/Anruf aus dem Telekom-Festnetz, ggf. mobil abweichend) oder in Textform
an WERTGARANTIE AG, 2plus3team, Breite Straße 6-8, 30159 Hannover.
2plus3 Garantiebedingungen
1. Allgemeines
Die 2plus3 Garantie-Bedingungen gelten nur für in der Bundesrepublik Deutschland gekaufte Geräte.
Werden Geräte in das Ausland verbracht, finden diese Bedingungen keine Anwendung und es besteht kein
Anspruch des Kunden gegen WERTGARANTIE auf die in den folgenden Ziffern genannten Leistungen.
2. Inhalt der 2plus3 Garantie
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WERTGARANTIE übernimmt für das erworbene neue Elektrogerät nach Ablauf der gesetzlichen
Hersteller/Fachhändler-Garantie für weitere 36 Monate die in den ersten zwei Jahren vom Hersteller/
Fachhändler geschuldete Gewährleistung gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler.
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Darüber hinaus leistet WERTGARANTIE ab Vertragsbeginn Ersatz für Kosten von Reparaturen bei
Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Fall-/Sturzschäden, Wasser-/
Feuchtigkeitsschäden, unsachgemäße Handhabung, Brand/Blitzschlag, Implosion/Explosion und
Elektronikschäden.
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Zusätzlich zu den Leistungen nach a) und b) zahlt WERTGARANTIE ab Vertragsbeginn:
- bei Raub und Einbruchdiebstahl, auch aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug, bis zu 300 Euro
Kostenbeteiligung für die Ersatzbeschaffung, maximal jedoch den Verkehrswert des versicherten
Gerätes im Zeitpunkt des Schadeneintritts gemäß g).
- bei einem Defekt an einem versicherten Wäschetrockner bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung für die
Wiederbeschaffung der deshalb im Wäschetrockner versengten oder verbrannten Kleidungsstücke.
- bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung für die
Wiederbeschaffung der deshalb in der Waschmaschine beschädigten Kleidung.
- bei einem Defekt eines versicherten Gefriergerätes bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung für die
Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät verdorbenen Gefriergutes.
- bei einem Defekt an einem versicherten TV-Gerät bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung für Schäden an
Einrichtungsgegenständen, die durch das versicherte Schadenereignis entstanden sind.
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Geräte, die gewerblich oder beruflich genutzt werden, sowie Mobiltelefone sind nicht Vertragsgegenstand.
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Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt
hat; die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden an
der Lackierung; die unter die Gewährleistung des Herstellers oder Fachhändlers fallen; an oder durch
Betriebssoftware/Zusatzsoftware oder mobile/n Datenträger/n, durch Computerviren, Daten-/Softwareverlust, Programmierungsfehler; an oder durch Verbrauchsmaterialien; durch Reparaturarbeiten und
Eingriffe nicht autorisierter Stellen; durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch Kernenergie,
Erdbeben, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen.
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Im Garantiefall werden die Kosten der Reparatur (Wiederinstandsetzung oder Erneuerung) einschließlich Arbeitslohn und Wegegelder des defekten Gerätes bzw. Geräteteils ersetzt.
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Ist im Garantiefall die Reparatur des Gerätes wirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich, so erfolgt
die 2plus3 Garantie-Leistung in den ersten zwei Jahren durch Rückzahlung von 100 % des Verkaufspreises, im dritten Jahr von 80 % des Verkaufspreises, im vierten Jahr von 60 % des Verkaufspreises
und im fünften Jahr von 40 % des Verkaufspreises. Die Rückzahlung des Verkaufspreises erfolgt
Zug-um-Zug gegen Herausgabe des defekten Gerätes.
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Die bei Raub/Einbruchdiebstahl oder Totalschaden des Gerätes vereinbarte Zahlung erfolgt über
den Fachhändler direkt an den Kunden.
3. Abschluss der 2plus3 Garantie
Die 2plus3 Garantie kann mit dem Kaufvertrag oder in den folgenden dreißig Tagen abgeschlossen
werden.
4. Beginn/Ende der 2plus3 Garantie
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Der Vertrag kommt mit Erhalt der 2plus3 Garantie-Bestätigung zustande. Er beginnt mit Kaufdatum.
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Für die 2plus3 Garantie gilt eine feste Laufzeit von insgesamt 5 Jahren nach Erwerb des Neugerätes.
Der Garantieschutz gemäß Ziffer 2 a) besteht für das dritte bis fünfte Jahr nach dem Verkauf.
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Der Vertrag endet auch in den unter Ziffer 2 h) benannten Fällen.
5. Prämie
Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss der 2plus3 Garantie erhoben. Die Beiträge sind nach
Geräte Verkaufspreisen (brutto) gestaffelt und inklusive der jeweils gültigen Versicherungssteuer (zur Zeit 19 %)
pro registriertem Gerät aus dem Produkt-Informationsblatt des Garantieheftes ersichtlich.
6. Garantiefall
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Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen legt der Kunde beim Fachhändler die 2plus3 Garantie
und die 2plus3 Garantie-Bestätigung vor.
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Rechnungen hat der Kunde WERTGARANTIE innerhalb von einem Monat nach Reparatur mit der ausge-
füllten Reparatur-Meldung einzureichen. Aus der Rechnung müssen die ausgeführten Arbeiten und die
Ersatzteilpreise sowie Wegegelder im Einzelnen zu ersehen sein.
Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch WERTGARANTIE auf die Dauer von einem Monat nach
Einreichung der Rechnung zur Verfügung zu halten.
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Bei Einbruchdiebstahl und Raub hat der Kunde WERTGARANTIE innerhalb von einem Monat den Nachweis
über Stellung der Strafanzeige bei der Polizei sowie die Originalrechnung für die Kostenbeteiligung zur
Ersatzbeschaffung der versicherten Sache einzureichen.
7. Übergang der 2plus3 Garantie auf nachfolgende Eigentümer
Diese 2plus3 Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person,
die das Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.
8. Schlussbestimmungen
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Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen
Vorschriften. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
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Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines
Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt.
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Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an
dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus den Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig.
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Es gilt deutsches Recht.
WERTGARANTIE Technische Versicherung AG
Postfach 64 29 | 30064 Hannover | Breite Straße 6-8 | 30159 Hannover
Tel: 01804 123789 (20 ct/Anruf a. d. Telekom-Festnetz, ggf. mobil abweichend)
oder Tel: 0511 3032-451 | Fax: 0511 3032-251
E-Mail: plusteam@wertgarantie.de | www.wertgarantie.de
Vorstand: Thomas Schröder (Vorsitzender), Johannes Schulze, Patrick Döring
Aufsichtsratsvorsitzender: Hartmut Haastert | Amtsgericht Hannover HR B 6765